2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen. 3. Zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Verbeiständung wird Rechtsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach für das Verfahren vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht eine Entschädigung (Honorar und Auslagenersatz) von Fr. 2500.- (einschliesslich Mehrwertsteuer) ausgerichtet.