5.2 5.2.1 Im Sachbearbeitungsprotokoll der Invalidenversicherung vom 25. Juli 1994 wird festgehalten, der Beschwerdeführer sei seit seiner Kindheit psychisch instabil. Die Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit seien dabei immer massiver geworden und der Beginn der Wartezeit praktisch nicht festzulegen. Man stützt sich in der Folge auf einen Bericht des Sozialdienstes A.________ vom 14. April 1994, worin festgehalten wird, der Beschwerdeführer habe letztmals vom Frühling 1986 bis Ende 1988 eine längere Arbeitsstelle als Reprograph bei der Zeitung X.________ innegehabt. Ab Januar 1989 habe er ohne Erfolg versucht, als Selbstständigerwerbender ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen.