C. M.________ führt dagegen Verwaltungsgerichtsbeschwerde und lässt die vorinstanzlich gestellten Rechtsbegehren erneuern. Im Weiteren ersucht er um unentgeltliche Prozessführung. Sowohl die Stiftung als auch das Bundesamt für Sozialversicherung schliessen auf Abweisung. Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: