1 und 2). Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen vom bundesrechtlichen Grundsatz der Kostenfreiheit im kantonalen Verfahren abzuweichen ist, richtet sich auch im Bereich der beruflichen Vorsorge ausschliesslich nach Bundesrecht ( BGE 118 V 316). Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist daher einzutreten.