C. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde lässt die Columna Sammelstiftung beantragen, es sei Dispositiv-Ziffer 2 des vorinstanzlichen Entscheids aufzuheben mit der Feststellung, dass das kantonale Verfahren kostenfrei sei; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Kantons Schaffhausen, eventuell zu Lasten der Beschwerdegegnerin. Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: