Am ... wurde das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt, worauf die Gesellschaft am ... im Handelsregister gelöscht wurde. Mit Entscheid vom 8. November 2002 trat das Obergericht des Kantons Schaffhausen auf die Klage nicht ein (Dispositiv-Ziffer 1) und auferlegte der Columna Sammelstiftung die Verfahrenskosten von Fr. 250.- (Dispositiv-Ziffer 2).