B. Am 14. Februar 2002 liess die Columna Sammelstiftung Klage einreichen mit dem Rechtsbegehren, es sei die Firma A.________ zu verpflichten, ihr den Betrag von Fr. 29'827.70 nebst Zins zu 5,5% seit 1. Januar 2001 zu bezahlen und es sei in der Betreibung Nr. ... des Betreibungsamtes X.________ der Rechtsvorschlag aufzuheben und definitive Rechtsöffnung zu erteilen. Nachdem am 11. April 2002 über die Firma A.________ der Konkurs eröffnet worden war, sistierte der Vizepräsident des Obergerichts des Kantons Schaffhausen das Verfahren. Am ... wurde das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt, worauf die Gesellschaft am ... im Handelsregister gelöscht wurde.