3.2 Nachdem die Ehe des Beschwerdeführers mit Urteil vom 22. Dezember 1999 geschieden, das Urteil am 20. Januar 2000 rechtskräftig geworden und das Amtsgericht X.________ am 1. Februar 2000 bei der Pensionskasse die Übertragung der hälftigen Freizügigkeitsleistung auf das Konto der geschiedenen Ehegattin veranlasst hatte, bot die Pensionskasse dem Versicherten am 18. Februar 2000 mit befristeter Offerte den Wiedereinkauf an. In der Folge liess der Beschwerdeführer während fast drei Jahren nichts von sich hören und verlangte erst am 23. Januar 2003 eine neue Einkaufsofferte.