Nachdem die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung der Vorsorgeeinrichtung, dem verpflichteten Ehegatten im Rahmen der übertragenen Austrittsleistung ein verzinsliches Darlehen zu gewähren, nicht Gesetz geworden sei, müsse berücksichtigt werden, dass die Einkommensverhältnisse nach der Scheidung häufig sehr angespannt seien und auch ein kontinuierliches Abzahlen aus dem laufenden Lohn nicht in Frage komme. Auch wenn ein gewisses Missbrauchspotenzial vorhanden sei, wenn ein verpflichteter Ehegatte mit dem Antrag auf Wiedereinkauf lange zuwarten könne - insbesondere wenn der Entschluss zum Wiedereinkauf gefasst werde, kurz bevor Invalidenleistungen beantragt würden - sei die Frist von sechs