2.2 Anders als das auf den 1. Januar 2001 als Folge des revidierten Scheidungsrechts und der neuen Bestimmungen des FZG eingeführte Reglement 2000 enthält das bis 31. Dezember 2000 gültig gewesene Reglement der Pensionskasse vom 19. November 1998 (in Kraft seit 1. Januar 1999; im Folgenden: Reglement 1998) keine speziellen Vorschriften für den Wiedereinkauf nach der Ehescheidung. Art. 27 des Reglements 1998 ("Einkauf") bestimmt, das Mitglied habe der Pensionskasse innert sechs Monaten nach der Aufnahme mitzuteilen, ob und wieweit es sich einkaufen wolle.