B. Mit Klage vom 27. Mai 2004 liess R.________ beantragen, die Pensionskasse habe die Summe von Fr. 100'000.- zum Einkauf in die berufliche Vorsorge zu verwenden. Mit Entscheid vom 30. September 2004 wies das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Klage ab. C. R.________ lässt Verwaltungsgerichtsbeschwerde führen und den vorinstanzlich gestellten Antrag erneuern. Die Pensionskasse schliesst auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Bundesamt für Sozialversicherung lässt sich am 25. Januar 2005 vernehmen, ohne einen formellen Antrag zu stellen. Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: