Dr. med. F.________, Vertrauensarzt der Pensionskasse, führte am 10. April 2003 aus, falls es sich bei der Einzahlung des R.________ um einen effektiven Einkauf handle, wären weitere medizinische Informationen bei einem aktuell behandelnden Arzt einzuholen. A.c Das Arbeitsverhältnis zwischen R.________ und der Firma Z.________ wurde zum 30. April 2003 im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst. Am 7. Mai 2003 informierte Dr. med. F.________ die Pensionskasse, aufgrund der gesundheitlichen Situation bestehe ein erhöhtes, wenn auch letztlich nicht genau bezifferbares Risiko einer Invalidität.