am 18. Februar 2000 den Wiedereinkauf gestützt auf Art. 22 Abs. 3 FZG (in der bis 31. Dezember 1999 gültig gewesenen Form) und Art. 27 Abs. 4 PHK-Statuten innert 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Kürzung und befristete ihr Angebot bis 31. August 2000. R.________ liess die Frist verstreichen. Erst mit Schreiben vom 28. Januar 2003, in welchem er sinngemäss um Erstellung einer Offerte für den Einkauf zusätzlicher Versicherungsjahre ersuchte, meldete er sich wieder bei der Pensionskasse. Am 29. Januar 2003 liess diese R.________ die gewünschte, bis 31. März 2003 befristete Offerte zukommen und teilte mit, ein Einkauf per Juni 1983 sei möglich.