Die Parteikosten werden wettgeschlagen." Mit Entscheid vom 3. November 2003 hat das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn den Vergleich genehmigt und die Sammelstiftung BVG der Allianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft verpflichtet, Fr. 7'144.50 vom Vorsorgeguthaben des F.________ an die Vorsorgeeinrichtung der L.________ zu überweisen.