Nr. ........ ein. Dieses Wohnrecht ist im Grundbuch als Dienstbarkeit im Nachgang zu allen bereits eingetragenen beschränkten dinglichen Rechten einzutragen. 5. Das Wohnrecht gemäss Ziffer 4 hievor ist befristet bis 29. Februar 2008. 6. F.________ und L.________ verpflichten sich, die Grundstücke Grundbuch X.________ Nr. ........ und ........ per 1. März 2008 an Dritte zu verkaufen. Nach der Veräusserung ist der Vorbezug gemäss Ziffer 2 hiervor je zur Hälfte auf die Vorsorgeeinrichtungen von F.________ und L.________ zu übertragen. 7. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.