7. Die güterrechtliche Auseinandersetzung wird ins separate Verfahren verwiesen." B. Nachdem die Sache vom Scheidungsgericht an das kantonale Versicherungsgericht überwiesen worden war, schlossen die Parteien folgenden Vergleich ab: "1. Vom Vorsorgeguthaben des F.________ bei der Sammelstiftung BVG der Allianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft per 31. Dezember 2001 sind Fr. 7'144.50 auf die Vorsorgeeinrichtung der L.________, die Coop Personalversicherung, zu übertragen. 2. Es wird festgestellt, dass F.________