Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt, weil die Beschwerdeführerin während des Arbeitsverhältnisses keine gesundheitsbedingte Lohneinbusse erlitten hat und das Arbeitsverhältnis nicht aus gesundheitlichen Gründen aufgelöst worden ist. 4.2 In den Jahren 1996/97 wurde der Konzern X.________ restrukturiert. Die Umstrukturierung war mit einem massiven Abbau des Personalbestandes verbunden.