D. Innert der gesetzlichen Frist hat auch das Bundesamt für Sozialversicherung Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben mit dem Rechtsbegehren, die Sache sei an das kantonale Gericht zurückzuweisen, damit es über den Rentenanspruch aus der obligatorischen Versicherung in masslicher Hinsicht entscheide. Am 3. November 2003 hat das Bundesamt die Beschwerde zurückgezogen, worauf das Eidgenössische Versicherungsgericht das Verfahren abgeschrieben hat (Verfügung vom 21. November 2003; B 112/02). Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: