An einer Sitzung vom 21. Dezember 2000 teilte die Kernkraftwerk AG der KKBV ihre ablehnende Haltung betreffend Einbau der Schichtzulagen in die Pensionskasse mündlich mit. Dieser Entscheid wurde den Vorstandsdelegierten der KKBV mit Schreiben vom 14. Februar 2001 eröffnet. F.________ (Erstkläger) und L.________ (Zweitkläger) erhoben am 4. Juni 2002 beim Versicherungsgericht des Kantons Solothurn gegen die Kernkraftwerk AG Klage mit dem Rechtsbegehren, diese sei zu verpflichten, zu ermitteln, wie hoch das versicherte Einkommen der Kläger im Sinne von Art.