5 hievor). 7.3 Die vergleichende Prüfung der beiden zur Diskussion stehenden Stellen anhand der Akten, namentlich auch der protokollierten Zeugen- und Parteiaussagen, ergibt zunächst in etwa vergleichbare Verhältnisse bezüglich des Lohnes und der Anzahl der unterstellten Mitarbeiter. Sodann trifft zu, dass mit der neuen Position teilweise andere Aufgaben auf den Beschwerdeführer zugekommen wären. Dies gilt aber letztlich für jeden Stellenwechsel.