Er verwies aber auch auf ein Gespräch vom September 1997. Dabei sei ihm eröffnet worden, er müsse sich anderweitig umsehen, wenn er mit der Stelle bei der G.________ AG nicht zufrieden sei. Dies spricht dafür, dass ihm diese Stelle nach dem Wegfallen seiner vorherigen Funktion offen stand und er dies auch so wahrnahm. Ausdrücklich bestätigte sodann der Zeuge S.________, damals in verantwortlicher Stellung bei der Hürlimann Gruppe tätig, dass die Stelle dem Beschwerdeführer etwa im Oktober 1996, in welchem Monat über die geplante Schliessung der Brauerei Hürlimann AG informiert worden sei, angeboten wurde.