6. Im kantonalen Verfahren wurden die Zeugen und Parteien eingehend dazu befragt, ob dem Beschwerdeführer vor seiner Kündigung ein Versetzungsangebot unterbreitet worden war. Aus den protokollierten Aussagen geht zunächst übereinstimmend hervor, dass die Stelle des Betriebsleiters der G.________ AG Gegenstand von Gesprächen zwischen dem Beschwerdeführer und andern Kaderangehörigen der Brauerei Hürlimann AG bildete. Zwar bestritt der Beschwerdeführer bei der Parteibefragung, ein Angebot für die eventuelle Übernahme der Betriebsleitung erhalten zu haben. Er verwies aber auch auf ein Gespräch vom September 1997.