C. R.________ führt Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit dem Rechtsbegehren, in Aufhebung des kantonalen Entscheides vom 16. April 2004 sei gerichtlich festzustellen, dass er an der Teilliquidation der "Vorsorgestiftung der Brauerei Hürlimann AG" und an der "Stiftung Kadervorsorge Hürlimann" partizipiere, und sei die "Personalvorsorgestiftung der Feldschlösschen-Getränkegruppe" zu verpflichten, den ihm nach Massgabe des Verteilplanes zukommenden Liquidationsanteil an seine heutige Vorsorgeeinrichtung zu überweisen. Eventualiter wird die Rückweisung an die Vorinstanz zur Fortsetzung des Beweisverfahrens und zum neuen Entscheid beantragt.