Das kantonale Gericht setzte das Verfahren fort. Am 25. Februar 2004 wurde es über die im Einvernehmen der Parteien erfolgte Übernahme der allfälligen Verpflichtungen der Zweitbeklagten aus dem Prozess durch die Erstbeklagte orientiert. Am 16. Juni 2004 fand eine Parteiverhandlung statt, an welcher zwei Zeugen einvernommen und R.________ sowie ein Vertreter der "Personalvorsorgestiftung der Feldschlösschen-Getränkegruppe" als Parteien befragt wurden. Mit Entscheid vom 16. April 2004 wies das Gericht die Klage ab.