"Stiftung Kadervorsorge Hürlimann"; "Stiftung Garbe") mit deren Überführung in zwei neu zu errichtende Vorsorgeeinrichtungen ("Personalvorsorgestiftung der Feldschlösschen-Gruppe" und "Stiftung Zusatzvorsorge der Feldschlösschen-Gruppe") aufgelegt. Darin wurden auch die Kriterien für die Verteilung der freien Mittel der von der Teilliquidation erfassten Vorsorgeeinrichtungen bestimmt. Die kantonale Aufsichtsbehörde genehmigte am 17. August 1998 den Plan und am 14. Juni 2001 die Übernahme aller Rechte und Pflichten der "Vorsorgestiftung der Brauerei Hürlimann AG" und der "Stiftung Kadervorsorge Hürlimann" durch die neu errichteten Vorsorgeeinrichtungen.