Eine Mitbeteiligung der Alkoholabhängigkeit erwähnte er nicht. Ebenfalls finden sich in seinem Bericht vom 8. November 2005 keine Hinweise, dass die berufliche Wiedereingliederung möglicherweise auch am übermässigen Alkoholkonsum scheiterte. Dies ist umso mehr von Bedeutung, als laut Gutachten der Klinik D.________ im weiteren Verlauf nach der stationären Alkoholentwöhnungstherapie vom 11. Dezember 2001 bis 8. März 2002 regelmässige Blut- und Atemkontrollen beim Hausarzt sowie eine einjährige Antabus-Medikation unter dessen Überwachung durchgeführt wurden.