Es müsse davon ausgegangen werden, dass bei eindeutig vorliegendem organischem Psychosyndrom nach Schädel-Hirn-Trauma und Hirnabszess wahrscheinlich eine verminderte Alkoholtoleranz vorliege. Eine Abhängigkeitsentwicklung von Alkohol oder psychotropen Substanzen werde hier auch häufiger beobachtet in Überforderungssituationen mit daraus resultierender ängstlich-depressiver Entwicklung, Versagensängsten und Konfrontation mit den hirnorganisch bedingten kognitiven Leistungsgrenzen. Entgegen der Beschwerdeführerin lassen diese Aussagen offensichtlich nicht den Schluss zu, dass ohne das Alkoholproblem eine vollständige berufliche Wiedereingliederung möglich und realistisch gewesen wäre.