Im Gutachten der Klinik D.________ vom 10. September 2004 wird dazu ausgeführt, es habe sich eine Alkoholabhängigkeit ab 1997 im Zusammenhang mit Belastungssituationen bei beruflichen Wiedereingliederungsversuchen entwickelt. Es müsse davon ausgegangen werden, dass bei eindeutig vorliegendem organischem Psychosyndrom nach Schädel-Hirn-Trauma und Hirnabszess wahrscheinlich eine verminderte Alkoholtoleranz vorliege.