Das Arbeitspensum betrug jedoch insgesamt nur 60 %. Die Kündigung der Stelle als Berater in einer Firma des Management Consulting im Januar 2000 erfolgte wegen teilweise aggressiver Kommunikation und emotionaler Ausfälligkeit, wenn der Stressfaktor etwas erhöht war. Das Freizeitzentrum Y.________ hielt in Ergänzung zum Arbeitszeugnis im Schreiben vom 27. Juli 2005 fest, der Beschwerdegegner habe über eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit verfügt. Resultat seien eine umständliche, sture, oft verbissene Arbeitsweise sowie Konzentrationsprobleme gewesen.