C. Die Sammelstiftung BVG der Allianz Suisse Leben führt Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit den Rechtsbegehren, der Entscheid vom 28. Juli 2006 sei aufzuheben und die Klage sei vollumfänglich abzuweisen; eventualiter sei die Streitsache an das kantonale Gericht zur Neubeurteilung zurückzuweisen. S.________ lässt beantragen, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen und der Entscheid vom 28. Juli 2006 sei insofern zu korrigieren, als er den Anspruch auf eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge vor dem 1. Februar 2004 verneine. Das Bundesamt für Sozialversicherungen äussert sich in seiner Vernehmlassung nicht zur Sache und stellt auch keinen Antrag.