Die Sammelstiftung BVG der Allianz Suisse Leben bejahte in ihrer Antwort grundsätzlich den Anspruch auf eine Rente im gesetzlichen Umfang ab 1. Februar 2004 sowie auf die Leistung «Befreiung der Beitragszahlung» bei Erwerbsunfähigkeit, soweit nicht verjährt. Ein Schreiben entsprechenden Inhalts hatte die Vorsorgeeinrichtung bereits vorher dem Rechtsvertreter von S.________ zugestellt.