B. Am 29. Juli 2005 liess S.________ beim Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen Klage gegen die Sammelstiftung BVG der Allianz Suisse Leben einreichen mit dem Rechtsbegehren, es seien ihm zulasten der Beklagten die reglementarischen und gesetzlichen Leistungen bei Invalidität aus beruflicher Vorsorge zuzusprechen und die nachzuzahlenden Rentenbetreffnisse seien mit Wirkung ab jeweiligem Fälligkeitstag mit 5 % zu verzinsen. Die Sammelstiftung BVG der Allianz Suisse Leben bejahte in ihrer Antwort grundsätzlich den Anspruch auf eine Rente im gesetzlichen Umfang ab 1. Februar 2004 sowie auf die Leistung «Befreiung der Beitragszahlung» bei Erwerbsunfähigkeit, soweit nicht verjährt.