_ vom 8. Dezember 2001 bis 8. März 2002 - liess sich S.________ nach einer entsprechenden beruflichen Abklärung und einem Arbeitstraining im Rahmen eines Praktikums zum Reisefachmann umschulen. Mit Verfügungen vom 11. Oktober und 19. November 2004 sprach die IV-Stelle des Kantons Zürich S.________ ab 1. Februar 2004 aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit von 80 % eine ganze Invalidenrente zu. Ab demselben Zeitpunkt richtete die Helsana als obligatorischer Unfallversicherer auf der Grundlage einer Erwerbsunfähigkeit von 80 % eine Komplementärrente aus (Verfügung vom 14. Februar 2005). Im November 2004 ersuchte S.__