als Trainingsassistent in einem Physikalischen Therapie-Institut sowie als Turn- und Sportlehrer im Fitness in einem Sportmedizinischen Trainingszentrum. Mit Verfügung vom 6. August 1999 stellte die IV-Stelle fest, der Versicherte sei rentenausschliessend beruflich eingegliedert. A.b Von August 1999 bis 26. Januar 2000 arbeitete S.________ als Berater in einer Firma des Management Consulting. Ab 28. März 2000 unterzog er sich auf Initiative seines Hausarztes Dr. med. B.________ einer ambulanten neuropsychologischen Therapie. Am 24. Juli 2000 trat er die Stelle des Leiters Sport und Fitness im Freizeitzentrum Y.________ an.