siehe auch Erw. 3 des in SZS 2003 S. 523 zusammengefassten Urteils E. vom 8. Januar 2003, B 3/02). Soweit die Beschwerdegegnerin an ihrer abweichenden Auffassung festhält, kann ihr darum nicht gefolgt werden. Zu diesem Ergebnis ist auch das BSV gelangt.