an die Vorsorgestiftung der Firma X.________ zu übertragenden Deckungskapitalien für die reglementarischen Leistungen der übernommenen aktiven Versicherten und Rentner bestimmt. Das Deckungskapital für den Invalidenrentner M.________ wurde auf Fr. 175'428.- festgesetzt. Mit Verfügung vom 25. Juni 2002 stimmte das Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge des Kantons Basel-Landschaft als kantonale Aufsichtsbehörde im Bereich der beruflichen Vorsorge dem Übernahmevertrag zu. Im Jahr 2004 gelangte die Vorsorgestiftung der Firma X.________ zur Erkenntnis, das Deckungskapital für M.________ sei deutlich zu niedrig berechnet worden. Sie machte bei der Pensionskasse A.______