Nach Ziff. 3.3.1 Reglement 2000 entsteht der Anspruch auf eine Altersrente, wenn die versicherte Person das Pensionsalter erreicht. Das Pensionsalter wird am Monatsersten nach der Vollendung des 65. Altersjahres bei Männern oder des 62. Altersjahres bei Frauen erreicht (Ziff. 2.3.1 Reglement 2000). Löst eine Altersrente eine laufende Invalidenrente ab, ist sie laut Ziff. 3.3.4 Reglement 2000 mindestens so hoch wie die der Teuerung angepasste gesetzliche Invalidenrente.