C. H.________ lässt Verwaltungsgerichtsbeschwerde führen und beantragen, es sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und die Winterthur-Columna zu verpflichten, die aus Vertrag Nr. ... bisher geleistete Invalidenrente betraglich unverändert auch über die Altersgrenze hinaus auszurichten; eventualiter sei ihr eine höhere obligatorische bzw. reglementarische Altersrente zuzusprechen; die nachzuzahlenden Rentenbeträge seien mit 5 % ab 22. Januar 2003 zu verzinsen. Während die Winterthur-Columna auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde schliessen und die Zusprechung einer Parteientschädigung beantragen lässt, verzichtet das Bundesamt für Sozialversicherung auf eine Vernehmlassung.