Die Invalidenversicherung sprach ihr mit Wirkung ab 1. Dezember 1995 eine ganze Invalidenrente auf der Grundlage eines Invaliditätsgrades von 100 % zu und die Winterthur-Columna richtete ihr, nachdem der Unfallversicherer seine Taggeldleistungen per 30. April 1997 eingestellt hatte, ab 1. Mai 1997 eine Invalidenrente der weitergehenden beruflichen Vorsorge von Fr. 28'860.- pro Jahr und eine Kinderrente von Fr. 1152.- pro Jahr aus. Mit Schreiben vom 19. September 2002 teilte die Winterthur-Columna H.________ mit, dass ihr ab 1. Januar 2003 - zufolge Erreichen des Pensionsalters - eine Altersrente von Fr. 6884.- (7,2 % von Fr. 95'611.-) pro Jahr ausgerichtet werde.