A. Die 1940 geborene H.________ arbeitete ab 1. August 1994 in der Anwaltskanzlei M.________ und war bei der Winterthur-Columna Stiftung für die berufliche Vorsorge (nachfolgend: Winterthur-Columna) versichert, als sie am 7. Dezember 1994 einen Unfall erlitt. Die Invalidenversicherung sprach ihr mit Wirkung ab 1. Dezember 1995 eine ganze Invalidenrente auf der Grundlage eines Invaliditätsgrades von 100 % zu und die Winterthur-Columna richtete ihr, nachdem der Unfallversicherer seine Taggeldleistungen per 30. April 1997 eingestellt hatte, ab 1. Mai 1997 eine Invalidenrente der weitergehenden beruflichen Vorsorge von Fr. 28'860.- pro Jahr und eine Kinderrente von Fr. 1152.- pro Jahr aus.