C. E.________ lässt Verwaltungsgerichtsbeschwerde führen und ihr vorinstanzliches Rechtsbegehren erneuern. Die PUBLICA schliesst auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Bundesamt für Sozialversicherung verzichtet auf eine Vernehmlassung. D. Am 23. Juni 2006 führte das Eidgenössische Versicherungsgericht eine parteiöffentliche Beratung durch. Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: