__ gegenüber der PUBLICA die Auszahlung einer Kapitalabfindung für die Ehegattenrente geltend. Dies lehnte die PUBLICA mit der Begründung ab, der Anspruch auf Kapitalabfindung sei nicht rechtzeitig erhoben worden und daher verwirkt. B. Mit Klage vom 19. Mai 2004 beantragte E.________, die PUBLICA sei zu verpflichten, ihr eine Kapitalabfindung im Betrag von drei Jahresehegattenrenten zu bezahlen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern wies die Klage ab (Entscheid vom 13. September 2005).