Statutengemäss könne E.________ wählen, entweder den Rentenanspruch während der Dauer der neuen Ehe ruhen oder aber sich durch eine Kapitalabfindung im Betrage von drei Jahresrenten auskaufen zu lassen, wobei das Begehren um Auskauf innert einem Jahr nach der Heirat einzureichen sei. Am 1. Juni 2003 wurden die Vorsorgeverhältnisse der PKB in die Pensionskasse des Bundes PUBLICA überführt, für welche eine teilweise andere Regelung des Anspruchs auf Ehegattenrente bei Wiederverheiratung gilt. Im September 2003 machte E.________ gegenüber der PUBLICA die Auszahlung einer Kapitalabfindung für die Ehegattenrente geltend.