A. Herr T.________ bezog ab Mai 1981 eine Altersrente der Pensionskasse des Bundes (PKB). Er verstarb am 17. August 1995, worauf die PKB der Witwe E.________ (geb. 1930) ab 1. September 1995 eine Ehegattenrente ausrichtete. Ende Juli 1999 informierte E.________, die Pensionskasse über ihre am 21. Juli 1999 erfolgte Eheschliessung mit Herrn E.________. Mit Schreiben vom 10. November 1999 teilte die PKB der Bezügerin mit, der Anspruch auf die Ehegattenrente sei per Ende Juli 1999 infolge Wiederverheiratung erloschen. Statutengemäss könne E._____