Im Übrigen stehe diese Beurteilung mit jener der IV-Stelle im Einklang. Wenn der Beschwerdeführer vorbringe, die Post habe ihm lediglich Arbeitsversuche, aber kein einziges Angebot für eine unbefristete Vollzeitstelle unterbreitet, so verkenne er, dass die Integrationsbemühungen gerade darauf gerichtet waren, ihm eine solche Stelle zu verschaffen. 3.4 Das kantonale Gericht hat im angefochtenen Entscheid zutreffend dargelegt, aus den Akten gehe nirgends hervor, dass die angebotenen Arbeitsversuche in gesundheitlicher Hinsicht unzumutbar gewesen wären.