Das Arbeitsverhältnis habe aus diesen, und nicht aus Krankheitsgründen auf den 30. April 2003 aufgelöst werden müssen, zumal der Beschwerdeführer zu jenem Zeitpunkt in einer leichteren bis mittelschweren Tätigkeit wieder zu 100 % arbeitsfähig war. Der ärztliche Dienst der Pensionskasse habe die Tauglichkeit für eine zumutbare Beschäftigung bei der Post mit Schreiben vom 26. März 2004 bejaht, weshalb kein Anspruch auf eine Invalidenrente gemäss Art. 39 Abs. 1 des Reglements bestehe. Im Übrigen stehe diese Beurteilung mit jener der IV-Stelle im Einklang.