Ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Post am 1. Mai 2003 habe er daher zumindest Anspruch auf eine 24%ige Rente. 3.3 In ihrer Vernehmlassung zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde widerspricht die Beschwerdegegnerin diesen Ausführungen und macht geltend, der Beschwerdeführer habe sich unter keinen Umständen motiviert gezeigt, eine Stelle anzunehmen, wobei sein Desinteresse in den Akten eindrücklich von sämtlichen sich damit befassenden Institutionen dokumentiert werde.