Nicht ausdrücklich geregelt sei indessen der gesamte Verlust der Stelle aus gesundheitlichen Gründen. Diese reglementarische Lücke müsse durch das Gericht geschlossen werden, da nicht einzusehen sei, weshalb eine versicherte Person, die von der Post mit einem tieferen Lohn und einer Teilrente weiterbeschäftigt wird, besser gestellt werden sollte als jene, die gar nicht mehr weiterbeschäftigt werden kann. Ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Post am 1. Mai 2003 habe er daher zumindest Anspruch auf eine 24%ige Rente.