2. 2.1 Streitig und zu prüfen ist, ob die Pensionskasse Post auf Grund der gesetzlichen oder reglementarischen Bestimmungen dem Kläger eine Invalidenrente auszurichten hat. 2.2 Die Vorinstanz hat die Bestimmungen über den Anspruch auf Invalidenleistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge (Art. 23 f. BVG) zutreffend dargelegt. Darauf wird verwiesen. Im Bereich der weitergehenden Vorsorge regelt Art.