C. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde lässt A.________ in Aufhebung des kantonalen Entscheides die vorinstanzlichen Rechtsbegehren erneuern. Die Pensionskasse Post beantragt Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Bundesamt für Sozialversicherung verzichtet auf eine Vernehmlassung. Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: